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DB Energie hält Versprechen nicht – Bahnstrom-Diskriminierung wird 2013 fortgesetzt

13 Nov 2012 [07:03h]    

DB Energie hält Versprechen nicht – Bahnstrom-Diskriminierung wird 2013 fortgesetzt

DB Energie hält Versprechen nicht – Bahnstrom-Diskriminierung wird 2013 fortgesetzt





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Am 26.März 2012 hatte die DB Energie den Wettbewerbsbahnen eine rückwirkende Verbesserung des Bahnstrom-Preissystems ab 01.01.2012 verkündet und dabei auch in Aussicht gestellt, das diskriminierende Rabattsystem zum 01.01.2013 gänzlich abzuschaffen. Diese Absicht war damals von allen Marktteilnehmern ausdrücklich gewürdigt worden.

Berlin – Nach dem nun veröffentlichten Preisblatt für die Bahnstrom-Versorgung 2013 wird jedoch das Rabattsystem, das die DB-eignen Verkehrsunternehmen gegenüber nicht konzernangehörigen Unternehmen erheblich begünstigt, unverändert fortgeführt. Auch der beim Bremsen erzeugte Strom soll 2013 weiter nicht mit seinem tatsächlichen Wert vergütet werden.
 
Wie von mofair nachgewiesen, diskriminiert die Deutsche Bahn durch das Preissystem der DB Energie GmbH die Wettbewerber der DB. Daraufhin hat DB Energie in einem ersten Schritt Anfang dieses Jahres die Bezugspreise etwas gesenkt und die Bremsstromvergütung leicht angehoben.  
 
„Damit soll es wohl sein Bewenden haben“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der Wettbewerbsbahnen. „Dieser diskriminierenden Praxis von DB Energie muss der Gesetzgeber im Regulierungsgesetz effektiv ein Ende bereiten, “ forderte der mofair-Präsident.
 
Der von modernen Lokomotiven und Triebwagen beim Bremsen erzeugte Strom wird nicht fair vergütet, sondern nur mit einem willkürlich niedriger angesetzten Ankaufspreis. Daraus haben die DB-Transportunternehmen einen Wettbewerbsvorteil, da sie noch eine große Flotte alter, nicht bremsstromrückspeisefähiger elektrischer Triebfahrzeuge haben. Dass es auch anders geht, zeigt die Österreichische Bundesbahn. Dort wird nur der Nettostromverbrauch dem Verkehrsunternehmen in Rechnung gestellt.

Das Preissystem von DB Energie sieht hohe Rabatte für Großabnehmer und lange Laufzeiten vor. Davon profitiert die DB als marktbeherrschendes Verkehrsunternehmen am meisten; mittelständische Güterverkehrsunternehmen haben große Nachteile. Im SPNV werden die Länder als Aufgabenträger belastet. Ein Rabatt von 5% kann aufgrund der sehr hohen Abnahmeschwellen überhaupt nur von den DB-Transporttöchtern erreicht werden und wirkt wie eine Strafsteuer für Wettbewerbsbahnen.
 
Der Bezug des Bahnstroms von Drittanbietern ist keine Alternative. Denn Preise und Bedingungen für die Durchleitung der bei anderen Stromerzeugern eingekauften Energie sind so gestaltet, dass de facto der Fremdbezug von Energie unwirtschaftlich ist. Daran werden die von DB Energie derzeit mit den Marktteilnehmern durchgeführten Abstimmungsgespräche über die zukünftigen Bedingungen der Durchleitung nichts ändern. DB Energie führt die Gespräche nur zum Schein und stellt in Wirklichkeit die Regeln für die Durchleitung so auf, dass ihre Marktstellung als monopolitischer Bahnstromversorger nicht gefährdet wird. Umso mehr muss der Gesetzgeber nunmehr die Diskriminierung durch DB Energie effektiv beenden.
 
Foto: Carstino Delmonte






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