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Ausbau-und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel: Planfeststellungsverfahren zwischen Lahr und Ettenheim beantragt

13 Jul 2007 [10:31h]    

Ausbau-und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel: Planfeststellungsverfahren zwischen Lahr und Ettenheim beantragt

Ausbau-und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel: Planfeststellungsverfahren zwischen Lahr und Ettenheim beantragt





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Die Deutsche Bahn hat am 3. Juli die Planfeststellungsunterlagen für den 10,9 Kilometer langen Streckenabschnitt 7.3 zwischen Lahr und Ettenheim beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.

„Mit dieser letzten Einleitung ist ein wichtiger Meilenstein der Realisierung der Ausbau- und Neubaustrecke erreicht“, so Stefan Penn, Leiter Großprojekt für die Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel. „Alle Planfeststellungsabschnitte zwischen Offenburg und Weil am Rhein sind eingeleitet. Sie können nun von der Genehmigungsbehörde geprüft und im Rahmen der Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden.“

Der Ausbau der Rheintalbahn wird in diesem Streckenabschnitt auf vier parallel geführten Gleisen erfolgen. Dadurch kann der Flächenverbrauch reduziert, eine weitere Zerschneidung der Landschaft minimiert und wesentlich wirksamere Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Aufgrund der eindeutigen Vorteile dieser Trassenvariante wurde auf weitere Variantenuntersuchungen verzichtet.

In dem Planfeststellungsabschnitt sind als Lärmvorsorgemaßnahmen im gesamten Stadtgebiet Schallschutzwände auf einer Gesamtlänge von rund 20 Kilometer vorgesehen. Diese Schutzmaßnahmen bringen im trassennahen Bereich eine Lärmreduzierung von teilweise mehr als 10 dB(A), was einer Halbierung des derzeitigen Lärmpegels entspricht. Durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können Eingriffe in Natur und Landschaft weitestgehend kompensiert werden. In Bereichen mit empfindlicher Bebauung wird ein Erschütterungsschutzsystem unter den Gleisen eingebaut.

Die eingereichten Planfeststellungsunterlagen werden nun vom Eisenbahn-Bundesamt überprüft und an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet. In der folgenden Anhörung werden die von der Maßnahme betroffenen Kommunen, Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt. Für die Beteiligung der Bürger werden dazu die Unterlagen einen Monat zur Einsicht bei den Kommunen ausgelegt. Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben können bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung eingereicht werden. Das Regierungspräsidium führt anschließend einen Erörterungstermin durch, in dem die unterschiedlichen Interessen besprochen werden. Das Regierungspräsidium nimmt zu den Einwendungen Stellung und übergibt diese dem Eisenbahn-Bundesamt zur Entscheidung. Die Entscheidung über die Einwendungen wird durch das Eisenbahn-Bundesamt im Planfeststellungsbeschluss bekannt gegeben.






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