Betroffene Bundesländer müssen Regelungen ändern
Mit seinem Urteil zum Kennzeichen-Scanning bestätigt das Bundesverfassungsgericht die massiven Bedenken des ADAC an der in zahlreichen Bundesländern praktizierten automatisierten Massenüberwachung von Kfz-Kennzeichen. Ein vom Automobilclub im Januar vorgestelltes Rechtsgutachten kritisiert die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Kennzeichen-Scanning in sieben von acht Bundesländern als verfassungswidrig. „Die Kontrollen werden zum Teil verdeckt, lückenlos und ohne jeden Anlass oder Verdacht durchgeführt“, kritisiert ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „Bisher konnten noch keine wesentlichen Fahndungserfolge erzielt werden, so dass diese Praxis eine unverhältnismäßige Überwachung der Bürger und Autofahrer darstellt und ihre Grundrechte missachtet. Wir fordern die betroffenen Bundesländer auf, die länderspezifischen Regelungen in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen.“
In dem vom ADAC beauftragten Gutachten hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Alexander Roßnagel die Landesgesetze in Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein überprüft. Lediglich Brandenburg erfüllt danach die vom Grundgesetz vorgegebenen Schranken nahezu vollständig. Seit Jahresanfang betreibt auch Niedersachsen Videoscanning, die dortigen Praktiken konnten im Gutachten jedoch nicht mehr untersucht werden.
Nach Ansicht des ADAC wird die grundgesetzlich garantierte Freiheit, über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten selbst zu bestimmen, durch die ungezügelte Überwachungspraxis der betroffenen Bundesländer verletzt. „Natürlich muss schwere Kriminalität wirksam bekämpft werden“, so Becker. „Beim Kennzeichen-Scanning werden alle Autofahrer unter Generalverdacht gestellt und dies geht eindeutig zu weit.“