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Eisenbahnregulierungsgesetz: Zurück ins Mittelalter?

15 Mrz 2012 [11:54h]    

Eisenbahnregulierungsgesetz: Zurück ins Mittelalter?

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Eine Katastrophe für den Wettbewerb

Berlin – „Der vorliegende Entwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes verfehlt alle seine Ziele und fällt sogar hinter das geltende Recht zurück – dann sollte der Gesetzgeber das Vorhaben besser lassen“, erklärten übereinstimmend Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Personenverkehrsunternehmen, und Torsten Sewerin, Vorstandsvorsitzender der im Netzwerk Europäischer Eisenbahnen zusammengeschlossenen Güterverkehrsunternehmen, heute auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Eine schlagkräftige Regulierung soll nach Auffassung des Bundesverkehrsministers, Dr. Peter Ramsauer (CSU) die Antwort auf die Forderung nach Trennung der Infrastrukturbereiche vom DB-Konzern und Kappung der Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge sein und zeigen, dass ein funktionierender Wettbewerb alleine durch eine stärkere Regulierung erreicht werden kann. Beide Ziele werden mit dem vorliegenden Entwurf gründlich verfehlt.

Tatsächlich würde der vorliegende Gesetzentwurf sicherstellen, dass die Deutsche Bahn AG weiter ungehindert und unkontrolliert Gewinne aus der – weit überwiegend aus Steuermitteln finanzierten – Infrastruktur abziehen kann. „Gerade für den Schienengüterverkehr wäre es aber wichtig, dass durch eine effizienzbasierte Regulierung der Infrastrukturkosten die Trassenpreise sinken oder wenigstens stabil bleiben“, so Torsten Sewerin.

„Wir können auch nicht nachvollziehen, warum die Möglichkeiten der Deutschen Bahn zur Diskriminierung ihrer Wettbewerber uneingeschränkt erhalten bleiben, statt sie im Interesse des Wettbewerbs abzubauen“, ergänzte Wolfgang Meyer. „Der Gesetzentwurf ist wohl eher nach dem der Grundsatz gestrickt: Es muss etwas geschehen, aber es darf nichts passieren“.

Die Kritiker der Integration des Schienennetzes im DB-Konzern, allen voran die EU-Kommission, sollen auf eine angeblich scharfe Regulierung verwiesen werden können, damit sie Ruhe geben und die Deutsche Bahn weitermachen kann wie bisher. Es ist Augenwischerei, wenn die Regulierung formal an wenigen Stellen insbesondere durch eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundesnetzagentur verschärft wird, gleichzeitig aber an anderer Stelle sichergestellt wird, dass die Regulierung in der Sache leerläuft.

So soll eine Genehmigungspflicht für die Trassenentgelte eingeführt werden. Die Bundesnetzagentur soll die Entgelte genehmigen müssen, bevor sie Geltung erlangen. Gleichzeitig werden allerdings zwischen 60 und 70 % der Kosten der Eisenbahninfrastruktur vor der Regulierung geschützt. So darf die Bundesnetzagentur nicht prüfen, ob die Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene (2,5 Mrd. € pro Jahr) effizient ausgegeben werden. Das gleiche gilt für Aufwendungen für laufende Instandhaltung und kalkulatorische Abschreibungen – als wenn es bei der Deutschen Bahn keine ineffizienten Investitionen geben könnte. Im Endeffekt bleiben als wesentlicher Größe nur die Personalkosten übrig, die von der Bundesnetzagentur reguliert werden könnten. Wegen der Tarifhoheit der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände wird eine Regulierung hier aber reine Theorie bleiben.

Die Rechtsposition der Wettbewerber der Deutschen Bahn würde sich im Vergleich zum heutigen Zustand verschlechtern, denn der derzeitige Rechtsanspruch auf eine gerichtliche Billigkeitskontrolle der Trassenentgelte soll abgeschafft werden.

In einem Teilbereich soll sogar die vollständige Reintegration von Netz und Betrieb wiederhergestellt werden. Betreiber von Infrastruktur in Industrieparks sollen, wenn sie selbst die internen Rangierverkehre durchführen, andere Eisenbahnen von der Bedienung von Industriekunden ausschließen können. Heute sind solche Infrastrukturen dem Wettbewerb geöffnet, wenn sie nicht nur dem eigenen Güterverkehr dienen. Torsten Sewerin, Vorstandsvorsitzender des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen: „Das ist genau das, was die DB AG auch im Großen erreichen will. Wettbewerb wird damit erheblich erschwert, und für die Anschließer in Industrieparks wird der Schienenverkehr teurer und unflexibler.“

Wichtige Diskriminierungen der Wettbewerber durch die Deutsche Bahn werden nicht einmal angesprochen, von der zwingend erforderlichen gesetzlichen Verhinderung dieser Diskriminierungen ganz zu schweigen.

Obwohl die Deutsche Bahn ihre Wettbewerber beim Bahnstrom offensichtlich diskriminiert, fehlt in dem Gesetzentwurf jegliche Regelung, die diese Diskriminierung verhindert. Im Gegenteil: Der Bahnstrom soll ausdrücklich nicht reguliert werden. Notwendig sind aber die Abschaffung des Auslastungsrabattes, der wegen der willkürlich gewählten Höhe der Rabattstufe nur den DB-Transportunternehmen nutzt, und eine faire Vergütung für zurückgespeisten Bremsstrom.

In dem Entwurf fehlt auch jede Regulierung des marktbeherrschenden Vertriebsdienstleisters DB Vertrieb. Die DB Vertrieb GmbH erbringt nach wie vor keinen neutralen und diskriminierungsfreien Vertrieb. Das gilt sowohl für die Ticketprovisionen, aber auch für die Einnahmeaufteilung in Verbünden. Nicht zuletzt daran liegt es, dass die DB Regio AG bei Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil genießt und dass es im Fernverkehr auf der Schiene in Deutschland nahezu keinen Wettbewerb gibt.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass der vorliegende Entwurf des Eisenbahn-Regulierungsgesetzes nicht einmal seinem Namen gerecht wird: Er würde nämlich eine wirksame Regulierung verhindern, bestehende Strukturen zementieren und dem Wettbewerb damit schaden.

Foto: Carstino Delmonte

 






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