Gerichtsstreit nach Verkehrsunfällen
ADAC: Autofahrer sollten sich mit einer Rechtsschutzpolice absichern
Ein Gerichtsstreit um die Schuldfrage nach einem Unfall kommt Autofahrer teuer zu stehen. Das zeigt ein Blick auf die neueste ADAC-Prozesskosten- übersicht. Besonders bemerkenswert dabei: Bis zu einem Streitwert von 3 000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen mittlerweile sogar höher als der Streitwert selbst.
Streitwert |
Diese Kosten fallen an in der |
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1. Instanz |
2. Instanz |
3. Instanz |
1. und 2. Instanz |
1., 2. und 3. Instanz |
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300 |
300 |
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600 |
400 |
600 |
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1000 |
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1200 |
800 |
900 |
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1.700 |
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3000 |
1.500 |
1.700 |
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3.200 |
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5000 |
2.300 |
2.600 |
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4.900 |
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10 000 |
3.600 |
4.100 |
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7.700 |
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25 000 |
5.100 |
5.900 |
7.900 |
11.000 |
18.900 |
50 000 |
7.700 |
8.900 |
11.800 |
16.600 |
28.400 |
100 000 |
10.700 |
12.500 |
16.600 |
23.200 |
39.800 |
250 000 |
17.600 |
20.800 |
27.400 |
38.400 |
65.800 |
Alle Angaben gerundet in Euro / Stand 1.01.2007 Quelle: ADAC |
Die Ausgaben für Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert des Falles. Grund für die hohen Prozesskosten sind unter anderem die im Sommer 2004 erhöhten Vergütungen für Rechtsanwälte sowie die zum 1. Januar 2007 gestiegene Mehrwertsteuer. Gerichtskosten sind zwar umsatzsteuerneutral, bei den Anwaltsgebühren schlägt die erhöhte Mehrwertsteuer aber voll durch.
Weil gerade Autofahrer oft in Situationen kommen, in denen sie sich juristisch wehren müssen oder wollen, rät der ADAC grundsätzlich zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen. Die Leistungen der ADAC-Rechtsschutzversicherung wurden jüngst um die Bereiche Reise und Freizeitsport erweitert.
Das ADAC-Rechtsschutz-Paket gibt es ab 63,20 Euro im Jahr. Weitere Infos in allen ADAC-Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac.de/versicherungen oder telefonisch unter 0 18 05/10 11 12 (14 Cent pro Minute).