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Opfer von Kriminalität finden sofort und unbürokratisch Hilfe – Innenminister Wolf: Opferschutz fester Bestandteil der Polizeiarbeit

21 Mrz 2007 [08:20h]    





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„Der Schutz von Menschen, die Opfer von Straftaten werden, gehört zu den Schwerpunkten der nordrhein-westfälischen Polizeiarbeit“, betonte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (20.03.) anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer am 22. März 2007.

„Die Opfer dürfen nicht allein gelassen werden. Schnelle und unbürokratische Hilfe muss selbstverständlich sein.“ Deshalb verteile das Innenministerium jetzt über 48.000 neue Broschüren zum Opferschutz und zur Opferhilfe mit aktuellen Anschriften von Hilfeeinrichtungen sowie Telefonnummern an alle Polizeibehörden. Schließlich seien Kriminalitätsopfer nicht nur Zeugen, sondern vor allem Menschen, die kriminelles Unrecht erlebt haben und darunter leiden. Opfer von Kriminalität könnten sich auf die Hilfe und den Schutz der Polizeibehörden verlassen.

„Nordrhein-Westfalen setzt flächendeckend speziell geschulte Beamtinnen und Beamte in jeder Polizeibehörde ein“, sagte der Innenminister. Darüber hinaus engagiert sich die Polizei in über 150 Netzwerken, die Opfern vielfältige Hilfe anbieten. Ein Drittel dieser Projekte wurde sogar auf Initiative der Polizeibehörden ins Leben gerufen. Ein sehr wichtiger Partner der Polizei ist beispielsweise der Weisse Ring. Er hilft, wo Menschen durch Straftaten in Not geraten. Die Organisation betreibt in NRW ein flächendeckendes Hilfsnetzwerk mit rund 60 Anlaufstellen. „Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Weissen Ringes“ einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft“, lobte der Innenminister.

Zum Konzept der Polizei gehören: Prävention, Wohnungsverweise nach häuslicher Gewalt, kindgerechte Vernehmungszimmer, nachsorgender Opferschutz nach Wohnungseinbrüchen sowie die Vermittlung von Hilfeangeboten. Zudem ist die Polizei in örtlichen und regionalen Kooperationen zum Abbau von Gewalt vertreten, darunter zahlreiche Arbeitskreise gegen sexualisierte Gewalt. Daher kann die Behörde einer vergewaltigten Frau oder einem missbrauchten Kind sofort geeignete Hilfen anbieten. Psychisch schwerverletzte Opfer werden an eine Trauma-Ambulanz vermittelt. „Den Gewaltopfern wird dort sofort geholfen, um dauerhafte Schäden durch die Tat zu verhindern. Diese
akute Versorgung erfolgt auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes. Das Land trägt die Kosten“, sagte der Innenminister.






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