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Nahverkehrskunden in Bayern erhalten erstmals einklagbare Fahrgastrechte

12 Apr 2007 [09:43h]    

Nahverkehrskunden in Bayern erhalten erstmals einklagbare Fahrgastrechte

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Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Verspätungen / Einführung gemeinsam mit allen Eisenbahnverkehrsunternehmen in Bayern

Die Kunden des Nahverkehrs in Bayern erhalten ab dem 1. Mai 2007 ein einklagbares Recht auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen. DB Regio hat sich mit dem Freistaat Bayern als Besteller der Zugfahrten und den anderen sechs Eisenbahnverkehrsunternehmen auf eine einheitliche Regelung verständigt.

„Mit dieser Neuregelung wollen wir die Attraktivität des Verkehrsmittels Bahn weiter erhöhen“,so Ulrich Homburg, Vorstandsvorsitzender der DB Regio AG.

Die Kunden in Bayern profitieren von den neuen Regelungen auf allen Direkt- und Umsteigeverbindungen im Schienenpersonennahverkehr außerhalb der Verbünde sowie bei Fahrten, die die Grenzen von Verbünden überschreiten. Hat ein Regionalzug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten Verspätung, erhält der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrkartenwertes. Bei mehr als 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50 Prozent. Die Fahrkarten müssen einen Mindestwert von vier Euro aufweisen. Es werden mindestens zwei Euro erstattet.

Für Inhaber von Streckenzeitkarten beträgt die Entschädigung ab einer Verspätung von 60 Minuten pauschal drei Euro in der 1. Klasse sowie zwei Euro in der 2. Klasse. Inhaber einer Mobility BahnCard 100 erhalten 4,50 Euro in der 1. Klasse und drei Euro in der 2. Klasse.

Ausgeschlossen sind Schülerzeitkarten und relationslose regionale Angebote wie das Bayern-Ticket und das Schönes-Wochenende-Ticket.

Der Fahrgast erhält eine Gutscheinkarte im Zug, am Service Point oder im Reisezentrum. Nach Vorlage der Gutscheinkarte und der genutzten Fahrkarte im Reisezentrum bekommt der Kunde einen Gutschein, den er innerhalb von zwölf Monaten beim Kauf einer Fahrkarte einlösen kann. Die Gutscheinkarte ist auch im Internet abrufbar und kann zusammen mit der Fahrkarte an das RAN-Team Bayern geschickt werden. Der Reisende erhält dann von dort den Gutschein per Post.






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