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Take off für mehr Verbraucherschutz

07 Mai 2007 [08:32h]    





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Anlässlich eines Rechtsforums zum Thema Fluggastrechte hat der Generalsyndikus des ADAC, Rechtsanwalt und Notar Werner Kaessmann, den Fluggesellschaften verbraucherfeindliches Verhalten vorgeworfen: „Die seit 2005 geltenden neuen Bestimmungen werden von vielen Airlines systematisch unterlaufen.

Begünstigt werden sie dabei durch ungenaue Verordnungstexte und unwirksame Durchsetzungsmöglichkeiten in einigen Mitgliedsstaaten der EU.“

Aufgrund der EU-Regelung stehen Flugpassagieren zumindest auf dem Papier Entschädigungen oder besserer Service zu, wenn Flüge ausfallen oder große Verspätungen auftreten. Doch in der Praxis funktioniert das oft nicht. Viele Luftfahrtunternehmen ignorieren aus Angst vor den wirtschaftlichen Folgen die Verordnung. Internationale Luftverkehrsverbände sind mit ihren Vorbehalten sogar vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen, jedoch ohne Erfolg. 

Beim ADAC häufen sich Anfragen von Clubmitgliedern im Zusammenhang mit Verspätungen und abgesagten Flügen. Viele Airlines reagieren entweder gar nicht oder sehr spät und nutzen jede sich bietende Entlastungsmöglichkeit. Der Kommission wurden inzwischen mehr als 18 000 Beschwerden gemeldet. Dabei wissen viele Passagiere nicht einmal, welche Rechte ihnen eigentlich zustehen. Häufig werden sie auch nicht darüber informiert, ob ihr Flug verspätet oder annulliert war, da sogar Verzögerungen von bis zu 48 Stunden von den Fluggesellschaften als reine Verspätungen bezeichnet werden und nicht als Annullierungen, um einer hohen Ausgleichsleistung zu entgehen. Auch die Definition von „höherer Gewalt“, die eine Fluggesellschaft zwingt, einen Flug zu verschieben oder zu streichen, ist Anlass für häufigen Streit zwischen Airlines, Passagieren und Aufsichtsbehörden, da auch hier Unklarheiten in der Auslegung bestehen.

Der ADAC fordert die Fluggesellschaften auf, die Fluggastrechte strikt zu beachten und verbraucherfreundlich anzuwenden. Die Verbraucher sollten klar und unmissverständlich über ihre Rechte aufgeklärt werden. Die Luftverkehrsverbände sollten verpflichtet werden, Statistiken über Annullierungen, Überbuchungen und Verspätungen zu führen und zu veröffentlichen. Außerdem sollten im Sinne des Kommissionsberichts „Regeln für eine gute Praxis“ eingeführt werden, um den betroffenen Passagieren schnell und unbürokratisch zu helfen. 






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