Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft haben unabhängig voneinander ihre Stellungnahmen gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum Öffentlichen Pflichtangebot der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft erarbeitet und heute veröffentlicht.
Beide Gremien haben sich unabhängig voneinander eingehend mit dem Pflichtangebot, insbesondere der angebotenen Gegenleistung für die Volkswagen Stamm- und Vorzugsaktien, befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben jeweils einstimmig ihre Entscheidung getroffen. Bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats Prof. Dr. Ferdinand Piëch, Dr. Wendelin Wiedeking und
Holger P. Härter der Stimme enthalten. Die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat enthalten unter anderem folgende Aussagen:
Auf der Grundlage und in Abwägung verschiedener Finanzanalysen hat sich der Vorstand davon überzeugt, dass die fundamentale Bewertung der Volkswagen-Aktien oberhalb der Angebotspreise für die Stamm- und Vorzugsaktien von Volkswagen liegt. Im Hinblick auf diese Bewertung und die gegenwärtig höher als die Angebotspreise notierenden Börsenkurse der Volkswagen-Aktien kann der Vorstand die Annahme des Pflichtangebots nicht empfehlen.
Der Aufsichtsrat schließt sich aufgrund der ihm vorliegenden Finanzanalysen und der gegenwärtigen Börsenkurse für Volkswagen-Aktien der Beurteilung des Vorstands an und kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass er die Annahme des Pflichtangebots nicht empfehlen kann.
Unabhängig davon weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass jeder Volkswagen-Aktionär die Entscheidung, ob und für wie viele Volkswagen-Aktien er das Angebot von Porsche annimmt, unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens sowie des inneren Wertes und des Börsenpreises der Volkswagen-Aktien selbst treffen muss.
Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft bietet unter Bezugnahme auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis Volkswagen-Aktionären 100,92 Euro je Stammaktie und 65,54 Euro je Vorzugsaktie. Die Annahmefrist für das Pflichtangebot läuft seit dem 30. April 2007 und endet am 29. Mai 2007.
Die vollständigen Stellungnahmen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft zum Pflichtangebot der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft sind auf der Internetseite von Volkswagen unter
http://www.volkswagenag.com/Stellungnahme_zu_Porsche-Angebot
veröffentlicht. Die Stellungnahmen sind in deutscher und englischer Sprache abrufbar.
Disclaimer:
Diese Pressemeldung ist kein Angebot zum Erwerb von Aktien und stellt weder die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft zum Pflichtangebot der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft noch eine Empfehlung zur Annahme oder Nichtannahme des Pflichtangebots dar. Volkswagen-Aktionäre sollten die vollständigen, veröffentlichten Stellungnahmen des Vorstands und des Aufsichtsrats lesen und die weitere Entwicklung des Börsenkurses beobachten.
Das Pflichtangebot der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft richtet sich im Übrigen nicht an Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Japan.