Die NVO Nahverkehr Ostwestfalen GmbH hatte nach der Vergabeentscheidung der Bezirksregierung Detmold zugunsten des Altkonzessionärs Widerspruch eingelegt.
Das Verwaltungsgericht Minden hat sich heute in seiner Entscheidung der Auffassung der NVO angeschlossen, dass das insgesamt bessere Angebot der NVO nicht ausreichend gewürdigt und in die Vergabeentscheidung einbezogen worden war. Geschäftsführer Ulrich Jaeger: “Wir freuen uns über den ersten Teilerfolg unseres Widerspruchs. Jetzt muss die Bezirksregierung ihre Vergabekriterien überprüfen.“