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Allianz bietet Schutz für Turteltauben

10 Jul 2007 [09:43h]    

Allianz bietet Schutz für Turteltauben

Allianz bietet Schutz für Turteltauben





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Im November 2007 tritt in Deutschland das Umweltschadensgesetz in Kraft. Dadurch verschärft sich die Haftung für Gewerbetreibende bei Ökoschäden deutlich. Die Allianz sichert ihren Firmenkunden den entsprechenden Versicherungsschutz im Rahmen der neuen Öko I–Deckung zu.

Wer kennt den Zarten Gauchheil oder die Ried-Grasnelke? Oder weiß, wie die bayerische Kleinwühlmaus oder eine Knoblauchkröte, ein vierzähniger Mistkäfer oder ein Eremit aussieht (wobei man letzteren sicher eher vereinzelt antrifft)? Schon eher bekannt sind die Turteltaube oder der Kiebitz. 
Diese und weitere circa 130 Tier- und Pflanzenarten stehen auf der Liste der streng und besonders geschützten Arten des Bundesamtes für Naturschutz. Für viele Unternehmen könnte es zukünftig wichtig sein, von diesen bedrohten Arten schon einmal gehört zu haben. Denn das Gesetz fordert bei Schädigung dieser Tier- und Pflanzenarten vom Unternehmen deren Wiederansiedlung.
 
Neue Haftungssituation für Unternehmen
 
Das neue Umweltschadensgesetz, das ab dem 14. November 2007 in Deutschland Gültigkeit hat, bedeutet für Firmen eine neue Haftungssituation. Von dem Zeitpunkt an können die Behörden in Deutschland jedes Unternehmen auffordern, Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen zu sanieren, die durch jede Art von Verschulden hervorgerufen wurden. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit.
„Aber nicht nur Unternehmen sind betroffen, das Gesetz gilt auch für Vereine, jeden Freiberufler, also für jeden beruflich oder gewerblich Tätigen“, so Dietrich Winter, Allianz Experte für Umweltrisiken. „Das Risiko ist groß. Eine besondere Herausforderung für die Unternehmen selbst und damit auch für die Versicherungswirtschaft stellen insbesondere die Tätigkeiten dar, für welche die Behörden auch ohne jegliches Verschulden Wiederherstellung fordern können.“
 
Fast jeder Gewerbestandort liegt in der Nähe eines Schutzgebiets
Deutschland ist dabei mit seinen fast 5000 besonders geschützten Gebieten in Europa in einer Sondersituation. Circa 13 Prozent der deutschen Landfläche sind Schutzgebiet. „Die Vielzahl oft auch kleiner Schutzgebiete führt dazu, dass eigentlich fast jedes Unternehmen in der Nähe eines Schutzgebietes liegt“, so Winter. In Deutschland sind elf Prozent aller Industrie- und Gewebestandorte weniger als 100 Meter und 67 Prozent aller Standorte weniger als 2,5 km vom nächsten Natura 2000-Gebiet (länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der EU) entfernt.
 
„Damit birgt jeder Brand die reale Gefahr, dass Rauch- und Rußwolken oder kontaminiertes Löschwasser in die Schutzgebiete eindringen und dort Populationen schädigen könnten“, erklärt Winter weiter.  „Das ist die konkrete Risikolage dieser Schutzgebiete. Aber was ist mit den vielen Tier- und Pflanzenarten, die außerhalb der Natura 2000-Gebiete, also überall in Deutschland geschützt sind? Dazu gehören Hamster, Laubfrosch, Hasel- und Birkenmaus, Turteltauben und viele Libellenarten. Damit ist auch jeder Landwirt und Winzer betroffen, wenn er Pflanzenschutzmittel, Biozide oder andere gefährliche Stoffe verwendet.“
 
Neues Absicherungssystem für Umweltschäden
 
In den aktuellen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen sind die öffentlich-rechtlichen Ansprüche nach Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten nicht versichert. Die Allianz bietet für diese Risiken Versicherungsschutz für Umweltschäden im Rahmen eines neu entwickelten Öko-Bausteinsystems an. Die einzelnen Bausteine kann der Versicherungsnehmer – aufeinander aufbauend – vereinbaren.
Im Öko I-Baustein sind künftig Umweltschäden an der Biodiversität (geschützte Tiere, Pflanzen und Lebensräume) auf fremden Grundstücken, Schäden an fremden Böden und Schäden an fremden Gewässern (nicht jedoch Grundwasser) gedeckt. In Ergänzung zur Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für privatrechtliche Ansprüche sind über den Öko I – Baustein die neuen öffentlich-rechtlichen Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz versichert.
 
Beitragsfreie vorläufige Deckungszusage
 
Mitversichert sind im Öko I-Baustein alle drei Hauptschadenbereiche des Versicherungsnehmers für Umweltschäden: Betriebsstätten, Arbeiten auf fremden Grundstücken und die Herstellung von Produkten. Versicherungsschutz besteht maximal in Höhe von fünf Millionen Euro. Nachdem das Gesetz für alle Verursachungstatbestände nach dem 30. April 2007 gilt, hat die Allianz für alle ihre Firmenkunden eine beitragsfreie vorläufige Deckungszusage erteilt.
 
Damit können Allianz Kunden die Aktualisierung ihrer Haftpflichtverträge ohne zeitlichen Druck vornehmen. Die Deckungszusage gilt bis zur Vertragsumstellung, längstens bis zum 14. November 2008, das heißt bis ein
Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
 
Drei verschiedene Öko-Bausteine im Angebot
 
Des weiteren bietet die Allianz ihren Kunden als Ergänzung zum Haftungs-Baustein „Öko I“ im Rahmen einer eigenständigen Police ab Herbst zwei weitere Öko-Deckungsbausteine als eine Art Kasko-Deckung mit jeweils risikoadäquaten Versicherungssummen an.
 
Im Öko II-Baustein (Teilkasko-Deckung) können Schäden an der Biodiversität auf eigenen Grundstücken, Schäden am eigenen Boden, wenn von diesem eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht, Schäden am Grundwasser und an eigenen Gewässern versichert werden. Mit dem Öko III-Baustein (Vollkasko-Deckung) können noch zusätzlich Schäden am eigenen Boden im Umfang des Bundesbodenschutzgesetzes, das heißt über die Gefahren für die menschliche Gesundheit hinaus, versichert werden.





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