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Baurecht für neue Rheinbrücke Kehl liegt vor

11 Jul 2007 [09:16h]    





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Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Rheinbrücke Kehl durch das Eisenbahn-Bundesamt liegt die erste planrechtliche Genehmigung für die Realisierung der 14 Kilometer langen Ausbaustrecke Kehl – Appenweier vor.

Somit können die ersten Baumaßnahmen an der Strecke, die Bestandteil der Schnellbahnverbindung Paris – Ostfrankreich – Südwestdeutschland (POS Süd) beginnen.

Der Beschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) wurde heute in der EBA- Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart von der zuständigen Mitarbeiterin Sabine Raupach an den für die Baumaßnahme verantwortlichen Projektleiter der Bahn, Nicholas Statkiewicz übergeben. Der Beschluss hat keine aufschiebende Wirkung, dies bedeutet, dass mit der Baumaßnahme im Frühjahr 2008 begonnen werden kann.

Die planrechtliche Genehmigung sieht vor, dass das derzeit über den Rhein führende eingleisige Brückenbauwerk durch eine neue zweigleisige Eisenbahnbrücke ersetzt wird. Die Bauzeit wird rund drei Jahre betragen, es sind Investitionen in Höhe von 23 Millionen Euro vorgesehen. Im Wesentlichen ist die Genehmigungsbehörde bei der Beschlussfassung dem Antrag der Bahn gefolgt. Ausnahme bildet die Forderung der Stadt Kehl das Bahnhofsgebiet als Kern-bzw. Mischgebiet einzustufen. Nicht bestätigt wurde die Forderung die geplante Lärmschutzwand im südlichen Bereich bis auf die Brücke zu verlängern. Auch ohne Schallschutzwand auf der Rheinbrücke werden bei den im Einflussbereich stehenden Gebäuden die Tagesgrenzwerte der geltenden Schutzverordnung eingehalten. Die Nachtgrenzwerte werden in nur wenigen Bereichen überschritten. Die betroffenen Bewohner werden mit passiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern geschützt.






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