Die Sitzung des Bundesrats am heutigen Freitag bietet nach Informationen des ADAC die letzte Chance, einheitliche Ausnahmeregelungen für Oldtimer und Anwohner in die Plakettenverordnung aufzunehmen.
„Die Bundesländer sind gefordert, den drohenden Flickenteppich zahlloser Ausnahmeregelungen in Deutschland zu verhindern und eine vernünftige einheitliche Behandlung herbeizuführen“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. „Wenn schon Fahrverbote verhängt werden, obwohl sie nicht zur Luftverbesserung beitragen, dann sollten sie wenigstens gerecht und nachvollziehbar sein“, so Becker. Nach dem aktuellen Entwurf der Verordnung kommen in denjenigen Städten, die Umweltzonen einrichten wollen, unterschiedliche Ausnahmeregelungen für Anwohner und Oldtimer zur Geltung. Die Verordnung soll so auf der Bundesratssitzung endgültig verabschiedet werden.
Nach Ansicht des Automobilclubs dürfen Anwohner, deren Pkw nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden kann und die sich kein neues Fahrzeug leisten können, nicht mit Fahrverboten belegt werden. Auch Aussperrungen von Oldtimern sind aufgrund der niedrigen Bestandszahlen und Fahrleistungen sowie der zu erwartenden Wirkungslosigkeit nicht zu vertreten. In den betroffenen Städten sind daher einheitliche Ausnahmeregelungen für Anwohner und Oldtimer zwingend erforderlich.
Ein wichtiger und richtiger Schritt ist die Nachbesserung der Verordnung für Pkw mit geregeltem Katalysator nach US-Norm. So erhalten die rund 4,6 Millionen Pkw – ihrem tatsächlichen Schadstoffausstoß angemessen – nun doch eine grüne Plakette. Diese notwendige Korrektur, die die Bundesregierung jetzt vorgenommen hat, hatte der ADAC mehrfach angemahnt.