Innenminister Dr. Ingo Wolf hat die aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) begrüßt, wonach die Beamten der früheren Versorgungsämter mit dem Übergang der Aufgabe ab dem 1. Januar 2008 in den Kommunen eingesetzt werden dürfen.
„Die Entscheidung bestätigt ausdrücklich, dass die Aufgaben der Versorgungsverwaltung zum 1. Januar 2008 auf die kommunalen Träger übergegangen sind und dort jetzt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erledigt werden müssen“, erklärte der Innenminister heute (19.02.) in Düsseldorf.
Das Oberverwaltungsgericht teile auch die Einschätzung der Landesregierung, wonach ein erhebliches öffentliches Interesse an der Überleitung der Beamten vorliege. Anderslautende Beschlüsse einzelner Verwaltungsgerichte seien zu Recht durch das OVG aufgehoben worden. „Unser Erfolg in diesem Verfahren zeigt: Wir haben uns mit den schwierigen Rechtsfragen der Verwaltungsreform sehr sorgfältig auseinandergesetzt“, so Wolf.
Zum 1. Januar 2008 habe für die Kreise und kreisfreien Städte eine neue Ära mit verantwortungsvollen Aufgaben rund um das Schwerbehindertenrecht und das Elterngeld begonnen. „Wir haben den Service für die Menschen verbessert. Es gibt jetzt kürzere Wege und klare Zuständigkeiten“, sagte Wolf.
„Die Landesregierung bewältigte einen Kraftakt, damit die Kreise und kreisfreien Städte gut arbeiten können“, erklärte der Innenminister. Im Zusammenhang mit den neuen kommunalen Aufgaben Schwerbehindertenrecht und Elterngeld leitete das Land rund 1.350 Stellen über und bezahlt sie zudem in vollem Umfang.