„Das Verfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung verfassungsrechtliches Neuland betreten. Die Überwachung von Terrorverdächtigen über das Internet ist danach unter strengen Anforderungen zulässig.
Dabei muss das mit dem heutigen Urteil neu geschaffene Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme beachtet werden“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute in Düsseldorf. „Wir werden die Urteilsgründe für das NRW-Verfassungsschutzgesetz sorgfältig auswerten.“
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Land erkannt, dass die Dienstanweisung der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Bundesinnenminister Schily für einen derartigen Eingriff der Sicherheitsbehörden wie bei der so genannten Online-Durchsuchung nicht ausreichend ist. Es war daher richtig, für die Überwachung von Terrorverdächtigen über das Internet eine rechtliche Regelung zu schaffen. „Wir haben bewusst die Diskussion geführt, was den Sicherheitsbehörden in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein soll, um uns vor terroristischen Anschlägen und schwersten Angriffen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen“, sagte Wolf. „Die heutige Entscheidung in Karlsruhe ist richtungweisend für die Gesetzgebung im Bund und den Ländern.“