Die SBB hat die Verhandlungsgemeinschaft ihrer Sozialpartner seit Herbst 2007 wiederholt über die Situation bei SBB Cargo informiert. Auch über die Ergebnisse der Analyse der Taskforce SBB Cargo und die vorgesehenen Massnahmen und die damit verbundenen Folgen für die Mitarbeitenden wurden die Sozialpartner vorzeitig informiert.
Die SBB hat ihre vertraglich festgelegten Informationspflichten gegenüber ihren Sozialpartnern vollumfänglich erfüllt.
In der laufenden Auseinandersetzung um die nötige Sanierung und Repositionierung von SBB Cargo behaupten Gewerkschaftsvertreter, die SBB sei ihren vertraglichen Informationspflichten nicht nachgekommen und habe so den geltenden Gesamtarbeitsvertrag verletzt. Diese Behauptung ist nachweislich falsch und wird von Gewerkschaftsexponenten wider besseres Wissen erhoben: einige von ihnen sassen bei den entsprechenden Informationen jeweils mit am Tisch. Die SBB ist ihren Informationspflichten frühzeitig und wiederholt nachgekommen.
So orientierte die SBB seit Herbst 2007 die Verhandlungsgemeinschaft der vier Partner im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – «Schweiz. Eisenbahn- und Verkehrspersonalverband SEV», «Christliche Gewerkschaft Service Public und Dienstleistungen Schweiz Transfair», «Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter VSLF» und «Kaderverband des öffentlichen Verkehrs KVöV» – wiederholt über die Situation bei SBB Cargo.
- Die Verbandsspitzen wurden an einem Spitzengespräch am 13. November 2007 über die Situation bei SBB Cargo, über erste Analyseergebnisse der Taskforce und über eingeleitete Sofortmassnahmen informiert.
- Im Rahmen der drei Lohnverhandlungsrunden zu den Löhnen 2008 informierte die SBB über das schlechte Ergebnis von SBB Cargo.
- Auch an der Sitzung der Koordinationsgruppe GAV am 31. Januar 2008 war SBB Cargo ein Thema.
- Die Spitze des SEV wurde zudem am 21. Dezember 2007 persönlich von SBB CEO Andreas Meyer über die vorliegenden Erkenntnisse der Taskforce SBB Cargo und insbesondere über die Situation in Bellinzona orientiert.
Im Vorfeld der Medienkonferenz zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SBB zur Sanierung und Repositionierung von SBB Cargo vom 7. März 2008 erfolgte eine weitere umfassende Information der Sozialpartner.
- Bereits am Montag, 3. März 2008, informierte die SBB an einem extra zu diesem Zweck anberaumten Treffen die gesamte Geschäftsleitung des SEV über die Ergebnisse der Analyse und die vorgesehenen Massnahmen. Auch dabei wurden speziell auch die Auswirkungen aufs Personal thematisiert.
- Am Mittwoch, 5. März 2008, fanden entsprechende Treffen mit dem Präsidium des VSLF und mit der Leitung Branche öV von transfair statt.
- Am Donnerstag, 6. März 2008, informierte die SBB auch die Vertretung des KVöV über die Ergebnisse der Analyse, über die Massnahmen und die Auswirkungen aufs Personal.
Der Verwaltungsrat der SBB fällte seine Beschlüsse zu SBB Cargo am Donnerstagabend, 6. März 2008.
- Am Freitag, 7. März 2008, informierte die SBB um 6.30 Uhr die Verbandsspitzen der Sozialpartner an einem Treffen am SBB-Hauptsitz in Bern.
- Ab 7.00 Uhr fanden an den verschiedenen Standorten der SBB, die von den Beschlüssen betroffen waren, Informations- und Diskussionsveranstaltungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt.
Kosten des Streiks in Bellinzona: täglich über 250 000 Franken.
Der illegale Streik im IW Bellinzona verursacht der SBB hohe Kosten in der Höhe von über 250 000 Franken täglich für nicht gedeckte Fixkosten im IW Bellinzona. Dazu kommen Kosten des Streiks für die notwenigen Ersatzlösungen und Umdispositionen sowie allfällige indirekte Kosten. Mit zunehmender Streikdauer erhöhen sich diese Kosten durch die Notwendigkeit des Einkaufs von Leistungen am Markt.