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Grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen

20 Mrz 2008 [14:28h]    





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Der gestern in Brüssel vorgestellte Entwurf einer neuen EU-Richtlinie zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen geht dem ADAC nicht weit genug: Die Richtlinie beschränkt sich auf die Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheitsfahrten sowie Rotlicht- und Gurtverstöße.

Der Automobilclub fordert, dass die Liste der erfassten Verstöße auf solche Übertretungen ausgedehnt wird, die die Verkehrssicherheit erheblich gefährden, wie z.B. Drogenfahrten oder Abstandsunterschreitungen. Auch diese Tatbestände sind in großem Umfang für Verkehrsunfälle mit Todesfolge verantwortlich und müssen deshalb bekämpft werden. Andererseits umfasst die Richtlinie alle Geschwindigkeitsdelikte und verlangt so von den EU-Mitgliedsstaaten selbst bei Bagatellüberschreitungen grenzüberschreitende Maßnahmen, was zu weit geht.

Nach Ansicht des ADAC muss bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sichergestellt werden, dass jede Form der Halterhaftung im fließenden Verkehr ausgeschlossen ist. Der Autofahrer muss sich auch in Zukunft auf sein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, ohne dafür bestraft zu werden. Diese verfassungsrechtlichen Grundsätze sind ohne Abstriche zu garantieren.

Die geplante Ausstellung eines einheitlichen Bußgeldbescheides einschließlich der Belehrung über Rechtsmittel in der Sprache des betroffenen Fahrzeughalters, wie vom ADAC schon seit langem gefordert, ist ein richtiger und notwendiger Ansatz. Auch hier wäre eine Einbeziehung aller Straßenverkehrszuwiderhandlungen im Ausland zu begrüßen.

Bezüglich der von der Richtlinie nicht geregelten Problematik der grenzüberschreitenden Eintreibung von Geldsanktionen ist zu beachten, dass derzeit nur österreichische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden. Geldbußen aus anderen EU-Ländern können dagegen voraussichtlich erst ab 2009 in Deutschland eingetrieben werden.






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