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A&O HOTELS and HOSTELS erwägen rechtliche Schritte gegen Hamburger Kultur- und Tourismustaxengesetz

25 Jan 2013 [09:56h]    

A&O HOTELS and HOSTELS erwägen rechtliche Schritte gegen Hamburger Kultur- und Tourismustaxengesetz

A&O HOTELS and HOSTELS erwägen rechtliche Schritte gegen Hamburger Kultur- und Tourismustaxengesetz





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A&O HOTELS and HOSTELS haben das Berliner Büro harms-ziegler rechtsanwälte beauftragt, rechtliche Schritte gegen das Hamburger Kultur- und Tourismustaxengesetz zu prüfen und einzuleiten. „Diese Taxe ist ein aberwitziges Bürokratiemonster.

Berlin – Unserer Meinung nach führen besonders das Fehlen einer Übergangsregelung, der unverhältnismäßige Erhebungsaufwand und das Konstrukt als indirekte Steuer zu gravierenden rechtlichen Bedenken“, erklärt Oliver Winter, General Manager von A&O.
 
Gerade im Fall von A&O mit einer halben Million Übernachtungen in den Häusern der Hansestadt, von denen mehr als 60 Prozent bildungsmotivierte Aufenthalte wie Klassen-, Kurs- Und Sportfahrten sind, wird die Befreiung die Regel sein. „Diese Taxe bedeutet eine unverhältnismäßige Mehrbelastung unserer Beschäftigten. Kompletter Unsinn ist dabei das Stufenmodell der Berechnung: Eine Familie, die 120,-€ fürs Zimmer bezahlt, bezahlt mit drei Personen 3,-€ Kulturtaxe zzgl. 7 Prozent, wenn es vier Personen sind, 4,-€ Kulturtaxe zzgl. 7 Prozent und wenn es fünf Personen sind, 2,50€ Kulturtaxe zzgl. 7 Prozent. Das ist ungerecht und nicht vermittelbar“, sagt Oliver Winter.
 
Die beauftragten Anwälte gehen davon aus, dass es im Eilverfahren bereits innerhalb des ersten Abrechnungszeitraumes eine vorläufige gerichtliche Entscheidung ergehen könnte. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.aohostels.com .

Foto: Carstino Delmonte






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