Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich laut ADAC vor Fahrtantritt bei seinem Kfz-Versicherer eine „Grüne Versicherungskarte“ ausstellen lassen. Die Karte dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und erleichtert nach einem Unfall im Ausland die Schadensregulierung deutlich.
In den Ländern der Europäischen Union ist die Pflicht, die „Grüne Karte“ mitzuführen, weggefallen. Das amtliche Kennzeichen reicht dort als Versicherungsnachweis aus. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Karte sicherheitshalber auch innerhalb der EU mitzuführen. Die Behörden in manchen Ländern sind über den Wegfall der Mitführungspflicht häufig nicht informiert und verhängen dann Bußgelder.
In Serbien ist die „Grüne Karte“ (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) Pflicht. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Länderbezeichnung für Serbien SRB (früher SCG) korrekt ist. Denn obwohl die alten Karten noch bis Mitte 2009 gültig sind, kommt es immer wieder vor, dass Autofahrern die Einreise nach Serbien verweigert wird, weil noch das alte Kürzel eingetragen ist. Die Reisenden sind dann oft gezwungen, an der Grenze für 110 Euro eine Haftpflichtversicherung für 30 Tage (sog. Grenzversicherung) abzuschließen.
Neben Serbien ist die „Grüne Karte“ unter anderem auch in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro und Mazedonien für Autourlauber Pflicht. Der ADAC empfiehlt jedoch die Karte bei Fahrten ins Ausland immer mitzuführen, um sich allzu großen Ärger nach einem Unfall zu ersparen.