Die gestern vom Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zum Auftakt der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vorgebrachte Begründung zur Abschaffung der Entfernungspauschale wird vom ADAC aufs schärfste zurückgewiesen.
„Es ist unerträglich, wenn Haushaltsprobleme auf dem Rücken der Autofahrer, die ohnehin schon durch hohe Steuern gebeutelt sind, ausgetragen werden. Mit dieser Erklärung befindet sich der Finanzminister auf dem Holzweg“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker.
Der Automobilclub fordert die schnellstmögliche Rückkehr zur alten Regelung vor dem Jahr 2007. „Die jetzige Regelung ist ungerecht und widerspricht jeglicher Gleichbehandlung. Alles andere als eine Anrechnung ab dem ersten Kilometer ist nicht akzeptabel“, so Becker. Nach Ansicht des ADAC sind Arbeitswegkosten rein beruflich veranlasst und müssen daher abzugsfähig sein.
Seit der Kürzung der Pauschale im Januar 2007 können Pendler die Kosten für den Arbeitsweg erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen. „Millionen Pendler traf die Reduzierung der Entfernungspauschale mit voller Wucht, sie haben nun Einbußen von oft mehreren Hundert Euro im Jahr zu verkraften“, so Becker weiter.
Angesichts der überproportional zu den sonstigen Lebenshaltungskosten gestiegenen Mobilitätskosten fordert der ADAC sogar eine angemessene Erhöhung der Kilometerpauschale. Becker: „Die Schmerzgrenze bei vielen Autofahrern ist längst überschritten. Wenn das so weitergeht, wird Autofahren zum unbezahlbaren Luxusgut. Die Politik muss dringend ein Zeichen setzen.“