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Betrugsfilter: Untätigkeit der Minister Tiefensee und Gabriel erfüllt Straftatbestand der „Haushaltsuntreue“

25 Nov 2008 [16:58h]    





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Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) muss die amtliche Betriebserlaubnis für unwirksame Dieselpartikelfilter der Firmen GAT, Tenneco und Bosal „aus zwingenden rechtlichen und sachlichen Gründen“ auch rückwirkend zurücknehmen.

Das ist das zentrale Ergebnis eines von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Juristisch ist Tiefensee zum Handeln verpflichtet, weil die andauernde Praxis, etwa 40.000 Halter von Diesel-Pkw trotz nicht ordnungsgemäß funktionierender Filter steuerlich zu entlasten, gegen Recht und Gesetz verstößt. In der Sache muss die Konsequenz aus dem Scheitern der vor einem Jahr von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) ausgerufenen so genannten „Kulanzregelung“ für einen kostenlosen Austausch der Betrugsfilter gezogen werden. „Binnen zwölf Monaten wurde nicht einmal jeder Zwanzigste der unwirksamen Partikelfilter ausgetauscht“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Am 28. November 2007 hatte Gabriel versucht, das Tohuwabohu um den von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) aufgedeckten Einbau zehntausender unwirksamer Dieselpartikelfilter durch eine freiwillige Vereinbarung mit der Industrie („Kulanzregelung“) kurzfristig aufzulösen. Den ca. 45.000 betroffenen Autohaltern wurde seinerzeit zugesagt, der Austausch gegen neue Filter solle „möglichst sofort erfolgen“. Da wo für einzelne Fahrzeugtypen keine geeigneten Filter verfügbar waren, hätten die Hersteller zugesagt, zeitnah im Jahr 2008 entsprechende Systeme bereitzustellen.

In einem vom Berliner Anwalt Dr. Remo Klinger im Auftrag der DUH erstellten Rechtsgutachten („Rechtliche Konsequenzen der Verwendung unzureichend wirksamer Partikelminderungssysteme“ – Download unter www.duh.de) wird nun im Einzelnen dargelegt, warum die fortdauernde Weigerung des dem Bundesverkehrsminister unterstellten Kraftfahrtbundesamts (KBA), die Betriebserlaubnisse der nicht ordnungsgemäß funktionierenden Filter rückwirkend aufzuheben gegen geltendes Recht verstößt und sogar strafrechtlich relevant ist.

„Wir erleben im Betrugsfilterskandal seit nunmehr zwei Jahren ein eklatantes Staatsversagen“, sagte Resch. Zunächst seien seit November 2006 negative Prüfergebnisse der entsprechenden Filtersysteme vom Bundesumweltministerium der Öffentlichkeit vorenthalten worden, bis die DUH die Veröffentlichung ein Jahr später im November 2007 gerichtlich durchsetzte. Doch statt in der Folge den über 40.000 betroffenen Autohaltern zu helfen, handelten Gabriel und Tiefensee die erkennbar untaugliche Kulanzregelung aus und ermöglichten so ausgerechnet der Firma, die sich die amtliche Zulassung mit der Fälschung von Prüfergebnissen erschlichen hatte, ein inzwischen ein volles Jahr andauerndes Katz und Maus Spiel mit ihren geprellten Kunden. Resch bezog sich insbesondere auf gefälschte Prüfberichte der Firma GAT Katalysatoren GmbH, auf deren Grundlage das KBA ursprünglich die Allgemeine Betriebserlaubnis für die Mehrzahl der später eingebauten mangelhaften Filter erteilt hatte.

Endgültig zu einer „Staatsaffäre“  wurde die Angelegenheit nach Überzeugung der DUH, weil die Bundesminister Tiefensee und Gabriel über alle Details unterrichtet waren und selbst dann nicht aktiv wurden, als klar war, dass die Kulanzregelung von den Betrugsfilterherstellern „vom ersten Tag ihres Bestehens an“   hintertrieben wurde. So verspricht GAT seit einem Jahr, binnen weniger Wochen neu entwickelte und funktionstüchtige Filter ausliefern zu wollen. Doch auch ein Jahr nach Unterzeichnung der „Kulanzregelung“ ist dieser angebliche neue Partikelfilter nicht lieferbar. Laut Auskunft des KBA wurde bis heute seitens GAT noch nicht einmal ein Antrag auf Zulassung gestellt.

Nach Recherchen der DUH wurden bis heute kaum fünf Prozent der mangelhaften Dieselpartikelfilter ausgetauscht. Etwa 40.000 Pkw fahren seit über einem Jahr mit funktionsuntüchtigen Partikelfiltern herum, werden dafür vom Staat mit 330 EUR Steuererleichterung alimentiert und verschärfen das Feinstaubproblem vor allem in den Ballungszentren. Schuld an diesem Skandal sind allerdings nach Überzeugung der DUH nicht die betroffenen Autohalter, von denen tausende vergeblich versucht haben, in ihren Werkstätten den in der Kulanzregelung versprochenen kostenfreien Austausch vornehmen zu lassen. Die Hauptschuld trage vielmehr der Betrugsfilterhersteller GAT, der Autohalter und Werkstätten mit immer neuen Nebelkerzen versuche, vom Filtertausch abzuhalten. Schuld seien aber auch die verantwortlichen Bundesminister, die „die Machenschaften der Firma GAT bis an die Grenze zur Komplizenschaft geschehen lassen“, sagte Resch. So habe GAT nach Verkündung des Fortbestandes von Steuerbegünstigung und Plakette für ihre Betrugssysteme die Begleichung der Kosten für den Filtertausch faktisch eingestellt. Seit März 2008 verweigere zudem Tiefensee die Veröffentlichung neuer Zahlen zum gescheiterten Filtertausch. Die DUH klagt derzeit auf Herausgabe aktueller Zulassungszahlen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig.

Das DUH-Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das KBA verpflichtet sei, die rechtswidrig erlangten Allgemeinen Betriebserlaubnisse rückwirkend zurückzunehmen, weil die Voraussetzungen für die Erteilung in Wirklichkeit nie vorgelegen hätten. Bisher habe das Amt, das Bundesverkehrsminister Tiefensee unterstellt ist, „offenkundig rechtswidrige Zustände“ hingenommen. Weil rechtswidrig Steuerentlastungen in Höhe von über 13 Millionen Euro gewährt worden seien, erfülle der Verzicht auf die Rückforderung darüber hinaus sogar den Straftatbestand  der so genannten „Haushaltsuntreue“. Nicht zuletzt führe die staatliche Untätigkeit spätestens zum 1. Januar 2010 dazu, dass zehntausende von Fahrzeugen mit hohem Feinstaubausstoß in Umweltzonen (z. B. in Berlin und Hannover) einfahren könnten, die dies eigentlich nicht mehr dürften.

„Die zuständigen Ministerien und das Kraftfahrt-Bundesamt handeln offensichtlich rechtswidrig, wenn sie die Betriebserlaubnisse für die unwirksamen Filter nicht zurücknehmen“, resümierte der Autor des Gutachtens Dr. Remo Klinger die Ergebnisse. Mit ihrer Untätigkeit verstoßen die Verantwortlichen laut Klinger nicht nur gegen objektives Recht, sondern schädigen zudem den Staatshaushalt und gefährden die Gesundheit und das Leben der Bürger, da Innenstädte absehbar weiterhin von solchen Autos befahren würden, die dazu wegen ihres hohen Feinstaubausstoßes ab 2010 kein Recht mehr haben. Bei weiterem Nichthandeln der Behörden, könnten folglich Bürger die Rücknahme der Betriebserlaubnisse vor Gericht erstreiten. Klinger „Es gibt nicht nur ein Recht auf saubere Luft. Es gibt auch ein Recht auf eine rechtmäßig handelnde Verwaltung.“

Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, das offensichtlich rechtswidrige Vorgehen von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee zu korrigieren und die Bundesregierung in der Konsequenz aus der gescheiterten Kulanzregelung dazu zu bewegen, nach geltendem Recht die Betriebserlaubnisse der unwirksamen Filtersysteme rückwirkend zurückzunehmen. „Alles andere wäre rechtswidrig und würde juristisch den Straftatbestand der Haushaltsuntreue erfüllen. Die DUH wird im Fall fortgesetzten Nichtstuns gegen diesen Politik- und Umweltskandal erneut die Gerichte bemühen“, kündigte Resch an.

Die DUH befürchtet über das aktuelle Problem hinaus Folgewirkungen für vergleichbar gelagerte Fälle in der Zukunft und verweist dabei auf ein Unternehmen im bayerischen Aicha vorm Wald, das mit Duldung der bayerischen Staatsregierung unwirksame Oxidationskatalysatoren vertreibe. „Die Duldung rechtswidriger Zustände bei der Abgasreinigung von Fahrzeugen kann zum Präzedenzfall werden und gefährdet alle ehrlichen Betriebe“, warnte Resch. Denn wenn in Zukunft andere Autoteile-Hersteller ebenfalls mit minderwirksamen Abgasreinigungssystemen überführt würden, würden diese sich auf die „staatlich akzeptierte Kulanzregelung im Fall GAT berufen und gleiche Behandlung für vergleichbare Vergehen verlangen“.

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Die Chronologie des Partikelfilterskandals sowie das Rechtsgutachten können als PdF-Datei unter www.duh.de heruntergeladen werden.






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