Vom 9. bis 11. Oktober 2008 treffen sich mehrere hundert ADAC-Vertragsanwälte sowie zahlreiche Rechtsexperten aus dem In- und Ausland zu einem juristischen Kongress in München.
Ziel dieser alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt tagenden Veranstaltung ist neben der Diskussion wichtiger rechtspolitischer Fragen der Erfahrungsaustausch rund um die neuesten Entwicklungen im nationalen und europäischen Verkehrsrecht.
Das zentrale Thema der dreitägigen Veranstaltung befasst sich in diesem Jahr mit der Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts. Professor Dr. Michael Brenner aus Jena stellt in seinem Vortrag die Frage, ob die Gemeinschaft überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für den Verkehr und das Verkehrsrecht hat. Im Zusammenhang mit der geplanten grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldbußen sieht der Rechtswissenschaftler die Gefahr der Einführung der sogenannten Halterhaftung in Deutschland durch die Hintertür.
Professor Dr. Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld beleuchtet die Rolle des Anwalts für Zivilrecht in einem immer stärker zusammenwachsenden Europa. Vor dem Hintergrund von ca. 10 Millionen Unfällen mit Sach- bzw. Personenschaden berichtet Dipl. Ing. Dr. Hermann Steffan von der Technischen Universität Graz über neue Methoden der Unfallrekonstruktion. Kritisch setzt sich Professor Dr. Helmut Wilhelm von der Universitäts-Augenklinik Tübingen mit der visuellen Überforderung des Autofahrers auseinander. Seiner Ansicht nach ist es nicht möglich, dass Autofahrer alle relevanten optischen Informationen verarbeiten können. Eine scheinbar bessere Kennzeichnung führt nicht immer zu mehr Sicherheit. Wichtig dagegen ist es, sich die Grenzen unserer Wahrnehmungsfähigkeit bewusst zu machen und sich daraufhin zu überlegen, wie Objekte beschaffen sein müssen, damit sie nicht übersehen werden.
Eine der wichtigsten Leistungen, die der ADAC seinen 16,3 Millionen Mitgliedern bietet, ist die im Clubbeitrag enthaltene Rechtsberatung. Erbracht wird diese Leistung von den rund 650 Vertragsanwälten des Clubs und den zahlreichen Verkehrsjuristen in der Münchner Zentrale. Diese Spezialisten in Sachen Verkehrsrecht bieten bei juristischen Problemen rund um den Verkehr und die Mobilität Rat und Hilfe. Die Organisation der Vertragsanwälte wird vom Generalsyndikus des ADAC, Werner Kaessmann, Rechtsanwalt und Notar in Dortmund, geleitet.