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Beginn der Schallschutzmaßnahmen in Eislingen

20 Sep. 2007 [12:29h]    





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Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ beginnt die Deutsche Bahn AG in Eislingen mit den Arbeiten für den passiven Schallschutz. Dabei erhalten die betroffenen Häuser und Wohnungen schalldichte Fenster und Lüfter; in Einzelfällen kann auch eine Dämmung der Außenfassaden und Dächer vorgenommen werden.

Das von der Bahn mit der Ausführung der Maßnahmen beauftragte Ingenieurbüro Hils Consult aus Kaufering hat in Abstimmung mit der Stadt Eislingen rund 100 Wohneinheiten mit Grenzwertüberschreitungen ermittelt, die vor 1974 erbaut wurden und somit nach der Richtlinie zur Lärmsanierung förderfähig sind.

Die Eigentümer von förderfähigen Objekten erhalten in diesen Tagen Informationsmaterial sowie den Teilnahmeantrag für das Programm. Nach Rücklauf der Unterlagen an das Ingenieurbüro erfolgt eine Terminvereinbarung für eine Wohnungsbegehung, denn zur genauen Beurteilung der Lärmsituation ist eine Besichtigung der Räume erforderlich. Nach erfolgter Bestandsaufnahme erstellt das Ingenieurbüro eine für den Eigentümer kostenlose schalltechnische Objektbeurteilung, welche eine Aufstellung und Kostenschätzung der förderfähigen Maßnahmen enthält. Auf Basis dieser Beurteilung entscheidet der Eigentümer über die Realisierung. Im positiven Falle wird ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Deutschen Bahn geschlossen, auf dessen Basis das Ingenieurbüro drei Angebote von Fensterbaufirmen einholt und einen Preisvergleich erstellt. Anschließend erhält der Eigentümer die Unterlagen zur Bauausführung und die Realisierung der Maßnahme kann beginnen. Die Kosten der passiven Maßnahmen werden zu 75 Prozent vom Bund übernommen. Die restlichen 25 Prozent hat der Eigentümer selber zu tragen, da mit dieser Maßnahme eine Wertsteigerung des Gebäudes erzielt wird. Die Umsetzung der passiven Maßnahmen erfolgt bis Ende 2008.

Das Programm

Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bundesweit sind aktuell in 1.020 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, Bau oder bereits abgeschlossen. Mit der Realisierung der Maßnahmen ist die DB Projektbau GmbH beauftragt.






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